Aug 01

Welches, teilweise schon abstrusus, Vorgehen mittlerweile nötig ist um einen letzten Rest an Kneipenkultur in Bayern zu bewahren und wie die zuständigen Behörden auf dererlei Versuche reagieren, zeigt neben dem TamTam um die bayrischen Shishacafes auch ein Fall aus Mühldorf am Inn.

Die Betreiber der dort ansässigen “Uschi-Bar” lies nach Inkrafttreten der so umstrittenen gesetzlichen Verordnung in seiner Kneipe einfach eine Laienspielgruppe auftreten und deklarierte seinen Betrieb kurzerhand als Kleinkunstbühne. Der Clou dabei: im Rahmen von Aufführungen darf ganz im Sinne der künstlerischen Freiheit auch weiterhin geraucht werden und da die Gäste der “Uschi-Bar” als Laiendarsteller darin involviert waren, galt dies auch für sie. Das Erbebnis: beste Abendunterhaltung wie in “der guaten oiden zeit”…

Galt auch für die Gäste. Denn im besten Stile des spaßbefreiten Obrigkeitsbayuwarentums legte sich das zuständige Landratsamt quer, machte sich selbst quasi zum Kunstkritiker und erklärte den Betrieb als Gastwirtschaft ohne künstlerischen Betrieb.

Beitrag aufbgland24

Meine Meinung: Die Idee als solche ist schon so kreativ (und m.E nachahmenswert), daß sie fast schon als Kulturdenkmal unter Schutz gestellt gehört. Aber das trifft mittlerweile auf die gesamte Raucherkultur zu. Den Betreiber der “Uschi-Bar” bleibt ein langer Atem zu wünschen.

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